Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es
Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es
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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?
Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?
Nicht sofort. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!
Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum
Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.
Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen
Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.
Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich
Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.
Teilungsversteigerung
Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.
Das Haus vermieten
Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.
Immobilienverkauf nach Scheidung
Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?
Kontaktieren Sie uns! Wir sind HIER gerne für Sie da. Report this page